bedingungen
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01. Der SportPur-Mitgliedsausweis berechtigt das Mitglied zur Benutzung der Trainingsanlagen innerhalb der Öffnungszeiten. Ohne Vorlage des SportPur‑Mitgliedsausweises kann die Teilnahme am Training versagt werden. Mit Ablauf der Mitgliedschaft bei der Sport Pur GmbH ist der Mitgliedsausweis an den Club zurückzugeben. Eine freiwillige, vorzeitige Rückgabe der Mitgliedskarte entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages. Die Öffnungszeiten können im zumutbaren Maße geändert werden. Die SportPur GmbH behält sich eine Beitragserhöhung vor. In diesem Fall steht dem Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
02. Das Mitglied hat im Falle der Verhinderung grundsätzlich keine Ansprüche gegen SportPur. Gesundheitsbedingte Ausfallzeiten oder Zeiten berufsbedingter Abwesenheit von mindestens 2 Kalenderwochen werden dem Mitglied gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises (ärztliches Attest oder Bestätigung des Arbeitgebers) ohne zusätzliche Kosten in Form von beitragsfreier Zeit am Ende der Vertragslaufzeit gutgeschrieben. Gleiches gilt bei einer Schwangerschaft.
03. Alle Beiträge enthalten die aktuell gültige MwSt. (derzeit 19%). Bei einer Erhöhung oder Absenkung können die Beiträge entsprechend angepasst werden. Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zu Beginn des Mitgliedschaftsmonats fällig. Sie sind per Lastschrift zu entrichten. Andere Zahlungsweisen sind möglich, dabei erhöht sich der Monatsbeitrag aufgrund eines vermehrten Verwaltungsaufwandes um € 3,‑. Wird eine Lastschrift aus vom Mitglied zu vertretenden Gründen nicht eingelöst oder aus einem von der SportPur GmbH nicht zu vertretendem Grund vom Mitglied widerrufen, ist die SportPur GmbH berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und der Monatsbeitrag erhöht sich um € 3,-. Gerät das Mitglied mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so ist auch der gesamte Betrag für die Restlaufzeit auf einmal fällig.
04. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform. Sofern das Mitglied während der Mitgliedschaft seinen Hauptwohnsitz an einen mindestens 30 Kilometer entfernt gelegenen Ort verlegt, hat das Mitglied das Recht, die Mitgliedschaft vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zu kündigen. Voraussetzung ist der Nachweis durch das Einwohnermeldeamt. Eine Verkürzung der Mitgliedschafts-Laufzeit führt automatisch zu einer rückwirkenden Neuberechnung des Mitgliedschafts‑Tarifs gemäß aktueller Preisliste. Bei Kündigung des Vertrages erfolgt keine ganze oder teilweise Rückzahlung der Einmalzahlungen oder der Servicepauschale.
05. Die Leitung von der SportPur GmbH hat das Recht, Mitglieder jederzeit ohne Angaben von Gründen von dem weiteren Training auszuschließen. In diesem Fall erhält das Mitglied im Voraus entrichtete Beiträge unverzüglich erstattet.
06. Der Inhaber von der SportPur GmbH haftet nur im Rahmen der abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Eine Haftung für Schäden, die das Mitglied Dritten zufügt, ist ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Inhaber von der SportPur GmbH als auch gegen dessen Erfüllungs‑ beziehungsweise Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Die vorstehenden Regelungen gelten insbesondere auch bei Gesundheitsschäden, die sich ein Mitglied von der SportPur GmbH durch die Benutzung oder als spätere Folge der Benutzung der Trainingseinrichtungen zuzieht. Jedes Mitglied hat eigenständig darauf zu achten, dass die eigene Leistungsgrenze nicht überschritten wird.
07. Die Sport Pur GmbH hat jederzeit die Möglichkeit seine Räumlichkeiten in einem Umkreis von fünf km zu verlegen.
08. Die SportPur GmbH haftet nicht für mitgebrachte Wertsachen.
09. Firmen/ Sondertarife:
Wir weisen hiermit ausdrücklich darauf hin, dass dieser Sondertarif nur für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit von 12 bis 24 Monaten Gültigkeit hat. Für alle anderen Vertragslaufzeiten sowie für die automatische 3‑monatige Verlängerung gelten unsere jeweils aktuellen Tarife. Ein Anschlussvertrag bzw. eine Verlängerung für weitere 12 bis 24 Monate ist erforderlich, um den Sondertarif weiterhin zu erhalten. Ein Nachweis (Kopie des Betriebsausweises, Bescheinigung des Arbeitgebers, Kopie des Studentenausweises o.ä.) ist spätestens einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit zu erbringen. Erhalten wir diesen Nachweis nicht und die automatische Verlängerung greift, gelten grundsätzlich die jeweils gültigen Tarife (ohne Rabattierung). Bei einem verspäteten Erhalt des Nachweises gilt der Sondertarif erst ab der nächsten Abrechnung der Mitgliedschaft und es wird keine Rückvergütung gewährt.
11. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Mitgliedschaftsbedingungen unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtsverbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten ansonsten als nicht getroffen.

